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Corona-VIRUS Update: EVENTBRANCHE

22.09.2020 | Bochum

Corona Virus

Das Coronavirus sorgt auch in Deutschland für viel Unsicherheit. Was ist erlaubt, welche Unterschiede gibt es in den einzelnen Bundesländern und was traut man sich und seinen Mitarbeitern zu.

Gemeinsam mit Veranstaltern, Locationbetreibern, Caterern, Künstlern und vielen weiteren Dienstleistern aus der Eventbranche haben wir, der REVIERKÖNIG, die Entwicklung der Corona-Pandemie im Blick und stehen im engen Austausch untereinander. Wir wissen, wie herausfordernd diese besondere Situation ist und möchten Sie daher als Eventagentur mit aktuellen Informationen zu unserer Kernregion NRW versorgen. Grundlage aller hier vorgestellten Maßnahmen ist die derzeitig gültige Coronaschutzverordnung für NRW, die seit dem 16. September 2020 gültig ist. Die entsprechenden "Hygiene- und Infektionsschutzstandards" haben wir Ihnen an dieser Stelle verlinkt.

Wie fragil die aktuelle Situation ist, zeigt sich gerade in mehreren Städten und Kreisen in NRW. Dort ist die Zahl der Corona-Neuinfektionen derzeit bedenklich hoch - etwa in Köln, Siegen, Solingen, im Oberbergische Kreis und im Kreis Siegen-Wittgenstein. In Hamm, Gelsenkirchen und Remscheid ist die sogenannte Vorwarnstufe überschritten.

Ob und wann der reguläre Veranstaltungsbetrieb wieder aufgenommen werden kann, ist unklar. Wie Veranstaltungen unter Einhaltung von Hygienekonzepten und Mindestabstand trotzdem funktionieren können, dabei wollen wir Sie unterstützen.

Events mit Corona

Egal, ob es bei Ihnen eine bevorstehende Veranstaltung gibt oder Sie bereits in die Jahresplanung für das nächste Jahr gehen und einen Plan B in der Tasche haben wollen. Vorbereitet zu sein, Möglichkeiten auszuloten ist das Gebot der Stunde. Und unsere Beratungskompetenz.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es schwer vorherzusagen, wie sich das Coronavirus in den kommenden Monaten auf alle beteiligten Branchen auswirken wird.

Bund und Länder haben sich am 27.08.2020 erneut zu Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verständigt.

Dabei wurde Folgendes beschlossen (Corona-VIRUS Update: EVENTBRANCHE)

NEUE ÄNDERUNGEN

  • Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, sollen mindestens bis Ende Dezember 2020 nicht stattfinden. Der Begriff „Großveranstaltung“ bezieht sich dabei nicht auf die Personenzahl, sondern auf die Infektionsrelevanz der Veranstaltung (Schützenfeste, Straßenfeste, Musikfestivals etc.). Zur Durchführung von Weihnachtsmärkten finden aktuell Gespräche des zuständigen Gesundheitsministeriums auf der Grundlage von dazu eingereichten Hygienekonzepten statt. 
  • Über die bisherigen Vorgaben hinaus muss das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept bei Veranstaltungen mit mehr als 500 teilnehmenden Personen auch darlegen, wie die An- und Abreise der Personen unter Einhaltung der Belange des Infektionsschutzes erfolgt.
  • Neu ist auch: Bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern müssen die Kommunen vor der Erteilung der Genehmigung das Einverständnis des Gesundheitsministeriums einholen. Das bedeutet: Die lokalen Behörden zeigen dem Gesundheitsministerium die Veranstaltungen an, bei denen sie der Ansicht sind, dass das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept in Ordnung ist, so dass sie die Veranstaltung normalerweise genehmigen würden. Das Gesundheitsministerium kann das Einverständnis verweigern, wenn die Durchführung einer solchen Veranstaltung im Hinblick auf die Teilnehmerzahl trotz eines von den örtlichen Behörden positiv geprüften Hygienekonzeptes aufgrund ihrer überregionalen Bedeutung für das Infektionsgeschehen mit dem Ziel der Eingrenzung des Infektionsgeschehens nicht vereinbar ist. Das Gesundheitsministerium kann eine bereits erteilte Genehmigung jederzeit widerrufen, wenn das Infektionsgeschehen durch steigende Infektionszahlen oder aus anderen Gründen eine Durchführung nicht mehr vertretbar erscheinen lässt.
  • Die bislang untersagten Betriebsausflüge und Betriebsfeiern sind nun wieder erlaubt. Solche Versammlungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen in Unternehmen, Betrieben und Behörden, die aus sozial-kommunikativen Anlässen erfolgen, können auf Basis eines entsprechenden Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes durchgeführt werden. Dabei orientieren sich die Vorgaben an den Regelungen, die auch für die Gastronomie gelten.

Veranstaltungen aus herausragendem Anlass (wie bspw. ein Firmenjubiläum) sind unter den gleichen Voraussetzungen und Einschränkungen erlaubt, die auch für den privaten Bereich gelten. Derzeit sind das 150 Personen, wenn die 7-Tage-Inzidenz unter 35 liegt.

Eins ist sicher: Die Branche wird sich durch diese Krise nachhaltig verändern und die neuen Hygienevorschriften werden uns noch eine ganze Weile erhalten bleiben. Veranstaltungen werden zukünftig noch akribischer geplant und mit mehreren Konzepten hinterlegt werden müssen. Und Großveranstaltung sind mit einem längeren zeitlichen Vorlauf zu planen, denn Veranstaltungslocations sind durch Verschiebungen schnell ausgebucht und Genehmigungen durch Behörden einzuholen.

All das sollte uns nicht davon abhalten, uns auf den Weg zu einer neuen Normalität zu machen. Mit Augenmaß und den richtigen Schutzmaßnahmen und vielen digitalen Tools im Gepäck ist die Ausgestaltung auch von analogen Firmenevents möglich. Denn der Mensch hat das Verlangen nach persönlichen Begegnungen und der Intensität persönlicher Kontakte.

In diesem Sinne freuen wir uns auf eine großartige Zusammenarbeit, denn wir sind der festen Überzeugung: Es gibt für jede Herausforderung eine Lösung!

 

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